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   KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01   

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https://dejure.org/2003,5491
KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01 (https://dejure.org/2003,5491)
KG, Entscheidung vom 20.01.2003 - 8 U 322/01 (https://dejure.org/2003,5491)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 8 U 322/01 (https://dejure.org/2003,5491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliches Mietverhältnis; Anwendbarkeit von Wohn- oder Gewerberaummietrecht; Abwälzung der Instandhaltungspflichten auf den Mieter

  • Judicialis

    BGB § 326

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326
    Abgrenzung Geschäftsraum-Wohnraum bei Vermietung an einen Rechtsanwalt; Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Instandhaltungspflichten des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Sie stellt dann rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung dar (BGHZ 101, 253; 105, 79; OLG Karlsruhe RE WuM 1982, 291).
  • BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio.

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    An die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 104, 6,13; NJW-RR 1999, 560).
  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH behält die Sacherhaltungspflicht ihren Charakter als Hauptpflicht auch bei der Überbürdung auf den Mieter (Bub/Treier/Kramer, a.a.O., III. A, Rdnr. 1062; BGH NJW 1977, 36; NJW-RR 1995, 123; NZM 1998, 147).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf Geldersatz in den Fällen in Betracht, in denen ein Mieter bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und deshalb auch an einer Sachleistung des Mieters nicht mehr interessiert ist (BGHZ 77, 301,304; BGHZ 92, 363; BGH GE 2002, 1054).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf Geldersatz in den Fällen in Betracht, in denen ein Mieter bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will und deshalb auch an einer Sachleistung des Mieters nicht mehr interessiert ist (BGHZ 77, 301,304; BGHZ 92, 363; BGH GE 2002, 1054).
  • OLG Stuttgart, 07.11.1985 - 8 REMiet 3/84

    Weitervermietung angemieteter Räume; Wohnzwecke; Nutzung durch Hauptmieter;

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Beurteilungskriterium zum Feststellen der überwiegenden Nutzungsart ist der Vertragszweck, wie er sich aus dem Parteiwillen ergibt (OLG Stuttgart NJW 1986, 322; OLG Hamburg ZMR 1995, 120).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    An die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 104, 6,13; NJW-RR 1999, 560).
  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH behält die Sacherhaltungspflicht ihren Charakter als Hauptpflicht auch bei der Überbürdung auf den Mieter (Bub/Treier/Kramer, a.a.O., III. A, Rdnr. 1062; BGH NJW 1977, 36; NJW-RR 1995, 123; NZM 1998, 147).
  • BGH, 30.03.1977 - VIII ZR 153/75

    Vermietung oder Pacht von Räumlichkeiten zum Betriebe einer Gastwirtschaft bzw.

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Es handelt sich um ein einheitliches Mietverhältnis sowohl über Wohn- als auch über Geschäftsräume, wobei für die Anwendbarkeit von Wohn- oder Geschäftsraummietrecht entscheidend ist, welche Nutzungsart überwiegt (BGH NJW 1977, 1394; ZMR 1986, 278; Bub/Treier/Reinstorf, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, I, Rdnr. 105 mit den weiteren dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1982 - 3 REMiet 3/82

    Mietverhältnis über Wohnraum; Verpflichtung des Mieters zur Übernahme von

    Auszug aus KG, 20.01.2003 - 8 U 322/01
    Sie stellt dann rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung dar (BGHZ 101, 253; 105, 79; OLG Karlsruhe RE WuM 1982, 291).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZR 65/95

    Schadensersatz wegen Unterlassung von Schönheitsreparaturen und Beschädigung der

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 15/93

    Zurückverweisung - Schönheitsreparaturenklage

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